AGB

BaluBo Touren

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BaluBo Touren

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und BaluBo-Erlebnistouren, Peter Bosch (nachfolgend nur „BaluBo-Erlebnistouren“).

1.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde BaluBo-Erlebnistouren den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Stadtführung oder sonstigen vereinbarten Führung verbindlich an. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Für Nachteile, die dem Kunden aus unvollständigen, fehlerhaften oder unleserlichen Angaben entstehen, haftet BaluBo-Erlebnistouren nicht. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch BaluBo-Erlebnistouren zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Bestätigung erhält der Kunde erst dann, wenn gewährleistet ist, dass BaluBo-Erlebnistouren alle angebotenen Leistungen zum vereinbarten Termin erbringen kann.

1.4 Bei telefonischen Buchungen kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Regelungen wie folgt zustande: BaluBo-Erlebnistouren nimmt für den Kunden eine für den Veranstalter verbindliche Reservierung (Option) vor und leitet dem Kunden ein Angebot und die AGB zu. Übermittelt der Kunde spätestens innerhalb einer Woche bzw. nach Vereinbarung nach Optionsvornahme (persönlich, per Post, per Mail) die Anmeldung an BaluBo-Erlebnistouren, gestaltet sich der Buchungsablauf wie oben. Geht innerhalb dieser Frist die Anmeldung nicht ein, so erlischt die Reservierung ohne weitere Folgen für den Veranstalter und den Kunden.

1.5 Der zwischen dem Kunden und BaluBo-Erlebnistouren vereinbarte Führungszeitraum ist verbindlich. Die Wartezeit des Stadtführers am vereinbarten Treffpunkt beträgt maximal 30 Minuten. Verspätungen seitens des Kunden und/oder der in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer gehen zu seinen Lasten. Die Führungszeit verlängert sich nicht bei Verspätung der Gruppe; der Zeitraum gem. Buchungsbestätigung ist verbindlich.

2. Bezahlung

2.1 Die Bezahlung des Honorars erfolgt in der Regel bei Vertragsabschluss mittels Rechnungsstellung durch Überweisung mindestens eine Woche vor Beginn der Stadtführung oder auf Wunsch in bar gegen Quittung direkt an den Stadtführer oder dessen Beauftragten von BaluBo-Erlebnistouren vor Beginn der Stadtführung. Die Preise enthalten – sofern bei der Anmeldung nichts anderes vereinbart wurde – keine Getränke- und/oder Eintrittsgelder.

In den Preisen ist gemäß der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG) keine Umsatzsteuer enthalten und ausgewiesen.

2.2. Bei Buchungen kürzer als 10 Tage vor Beginn der Stadtführung ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.

2.3. Ohne vollständige und rechtzeitige Bezahlung des Endpreises haben Sie keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Veranstaltungsleistungen. In diesem Fall ist BaluBo-Erlebnistouren zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren berechtigt.

3. Teilnehmerzahl/Leistungen

3.1 Die Teilnehmerzahl pro Führung ist gemäß Buchungsbestätigung bzw. Angebotsannahme durch den Kunden geregelt. Erscheinen zum vereinbarten Termin mehr als die vereinbarte Teilnehmerzahl, ist der Stadtführer berechtigt, die zu viel erschienen Personen von der Führung auszuschließen oder ein entsprechendes zusätzliches Honorar pro Person/Teilnehmer zu erheben.

3.2 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. BaluBo-Erlebnistouren behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der einzelnen Leistung oder sonstiger Leistungsbeschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird. Sonstige Abänderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von BaluBo-Erlebnistouren schriftlich bestätigt werden.

4. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Stadtführung zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BaluBo-Erlebnistouren. Rücktrittserklärungen sind schriftlich oder per Mail zu erklären.

4.2 Rücktrittserklärungen Einzelticket bis 24 (Vierundzwanzig) Stunden vor Führungstermin sind kostenfrei. Bei Stornierungen Einzelticket innerhalb 24 (Vierundzwanzig) Stunden vor Führungstermin berechnen wir 100% des vereinbarten Führungspreises. Rücktrittserklärungen Gruppenbuchung bis 7 (sieben) Tage vor Führungstermin sind kostenfrei. Bei Stornierungen Gruppenbuchung bis 48 (achtundvierzig) Stunden vor Führungstermin berechnen wir 50% des vereinbarten Führungspreises. Bei einem Rücktritt Gruppenbuchung, der 48 (achtundvierzig) Stunden vor Führungstermin erfolgt, sind 100% des vereinbarten Führungspreises ohne Abzug zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben Ersatzforderungen für bereits getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen (z.B. durch BaluBo-Erlebnistouren erworbene Eintrittskarten, Einholung von gebührenpflichtigen städtischen Genehmigungen durch BaluBo-Erlebnistouren, No-Show-Rechnungen bei Nichtantritt von gastronomischen Tischreservierungen). Diese sind in jedem Fall durch den Kunden in voller Höhe ohne Abzug zu erstatten.

4.3 Einer Rücktrittserklärung steht es gleich, wenn der Kunde und/oder die angemeldeten Teilnehmer nicht oder mit mehr als 15 Minuten Verspätung zum vereinbarten Treffpunkt erscheinen und den Stadtführer aufgrund dieser Verspätung nicht mehr angetroffen haben (vgl. Punkt 1.5). In diesem Fall ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, die vereinbarte Honorarzahlung in voller Höhe zu leisten.

4.4 Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen. Eine Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall nicht erhoben. Die maximale Teilnehmerzahl ist auch hier zu beachten.

4.5 Für durch den Kunden über öffentliche Buchungsportale (z.B. GetYourGuide, Groupon, mydays, Jochen Schweizer etc.) erworbene Tickets oder Gutscheine für Führungen mit BaluBo-Erlebnistouren, ist BaluBo-Erlebnistouren nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Portals.

5. Rücktritt durch BaluBo-Erlebnistouren/Umbuchungen

5.1 BaluBo-Erlebnistouren kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer die Durchführung der Stadtführung ungeachtet einer Abmahnung des Stadtführers oder einer zu seiner Vertretung berufenen Personen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Weiterhin behält sich BaluBo-Erlebnistouren vor, alkoholisierte und/oder kostümierte Teilnehmer von Führungen auszuschließen. In diesen Fällen behält BaluBo-Erlebnistouren den vollen Anspruch auf die vereinbarte Honorarzahlung.

5.2 BaluBo-Erlebnistouren ist gleichfalls berechtigt, den Termin für die Veranstaltung bei schlechter Wetterlage und vorheriger Absprache mit dem Kunden zu verlegen.

6. Aufhebung des Vertrages

Wird die Stadtführung infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl BaluBo-Erlebnistouren als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag aus diesem Grund gekündigt, so kann BaluBo-Erlebnistouren für bereits erbrachte Leistungen eine entsprechende Entschädigung verlangen, jedoch nicht die vereinbarte Honorarzahlung.

7. Haftung durch BaluBo-Erlebnistouren

7.1 Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haftet BaluBo-Erlebnistouren für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. BaluBo-Erlebnistouren haftet nicht für die Erbringung möglicher Beförderungsleistung. Hier gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Unternehmen. Für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen haftet BaluBo-Erlebnistouren bei diesen Sonderveranstaltungen nicht. Die Haftung aus dem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist im Falle der schuldhaften Vertragsverletzung hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichten oder im Falle schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages auf maximal die Höhe des jeweils vereinbarten Honorars begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch BaluBo-Erlebnistouren herbeigeführt wird. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung hinsichtlich sonstiger Sachschäden durch BaluBo-Erlebnistouren oder durch einen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegenüber BaluBo-Erlebnistouren hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

7.2 Die Teilnahme an der Stadtführung sowie die Anreise zum Treffpunkt bzw. die Abreise ab Zielpunkt erfolgt durch den Kunden und dessen Teilnehmer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme an der Stadtführung ein allgemein guter Gesundheitszustand vorhanden sein muss.

7.3 Soweit BaluBo-Erlebnistouren in Erfüllung des Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit durch BaluBo-Erlebnistouren auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des entsprechenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. BaluBo-Erlebnistouren ist insbesondere nicht verpflichtet die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von BaluBo-Erlebnistouren beauftragte Dritte sind nicht Erfüllungsgehilfen von BaluBo-Erlebnistouren.

8. Sonstiges

Alle Angaben in BaluBo-Erlebnistouren-Prospekten oder sonstigen Medien (z.B. Homepage von BaluBo-Erlebnistouren) werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen veröffentlicht. Die angegebenen Details entsprechen dem Stand bei Erstellung. Für eventuelle Druck- oder Rechenfehler wird nicht gehaftet. Angebots- und Preisänderungen behält sich BaluBo-Erlebnistouren jederzeit vor.
Ihre Daten werden, soweit erforderlich, nach den Bestimmungen der Datenschutzgesetze elektronisch gespeichert. Auf eine gesonderte Zustimmung verzichtet der Kunde ausdrücklich. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung der BaluBo-Erlebnistouren-Veranstaltungsunterlagen -gleich ob zu privaten oder zu geschäftlichen Zwecken- bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. Aufzeichnungen der Führungen in Ton und Bild sind nicht gestattet.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

10. Gerichtsstand

Für den Fall, dass entgegen aller Bemühungen doch einmal eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein sollte, gilt für den Gerichtsstand folgendes:
Der Kunde kann BaluBo-Erlebnistouren nur an dessen Sitz verklagen (München). Für Klagen durch BaluBo-Erlebnistouren gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.

11. Informationspflichten gem. § 36 und 37 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Stand: 10. Juli 2020

Quelle: e-recht24.de